Mietshäuser- und Mietwohnungsverwaltung
- Abschluss von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers
- Mietinkasso
- Treuhänderische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber dem Mieter
- Bearbeitung bei Mieterwechsel (Abnahme und Übergabe der Wohnung, Erteilung von Reparaturaufträgen)
- Neuvermietung
- Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten
- Forderungsdurchsetzung aus Mietverhältnissen, Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen
- Jahres- und Einzelabrechnung für Mieter und Eigentümer
- Gesamte Abwicklung mit Behörden, soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
- Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister und dgl.)
Die technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer:
- Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
- Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Abschluss von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen