Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe, mit dem Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.